Fünf Monate bis zum Wohngeld
Bearbeitung von Wohngeldanträgen dauert in Steglitz-Zehlendorf 19,5 Wochen
Bis ein Bürger von Steglitz-Zehlendorf seinen Wohngeldbescheid in der Hand hat, dauert es vom Datum der Antragstellung an im Durchschnitt 19,5 Wochen. Das sind fast fünf Monate und „sehr lange“, wie der zuständige Stadtrat Tim Richter (CDU) zugibt. Doch das liege nicht etwa an einer unterbesetzten Wohngeldstelle.
Das Thema „lange Bearbeitungszeiten beim Wohngeld im Bezirk“ ist bei der Bezirksverordnetenversammlung im Januar zur Sprache gekommen. Ulrike Kipf von der Grünen-Fraktion brachte das Problem in einer Kleinen Anfrage auf die Tagesordnung. So wollte Kipf unter anderem wissen, wie viele Stellen aktuell im Wohnungsamt unbesetzt sind und warum. Dazu erklärte Richter, dass es im Sozialamt derzeit 17 Stellen für den Bereich Wohngeld gäbe. Die bisherigen neun Mitarbeiter des Wohngeldteams im Sozialamt seien erst mit acht Stellen verstärkt worden. Die „Neuen“ befänden sich noch in der Einarbeitungszeit. Zudem seien derzeit fünf Stellen unbesetzt. Einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand gäbe es nicht. „Ein normaler Stand also“, erklärt Tim Richter.
Die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten sind andere. Einerseits ist die Prüfung der Anträge sehr umfangreich geworden, nicht zuletzt durch die Wohngeld-Novelle, das Wohngeld-Plus-Gesetz. Ein anderes Problem sind sogenannte „Fake-Anträge“, die 50 Prozent aller Anträge ausmachen. „Bürger wollen nur wissen, ob sie prinzipiell einen Antrag stellen könnten, also anspruchsberechtigt sind. Ein wirklicher Bedarf besteht gar nicht“, erklärt der Stadtrat. Grundsätzlich sei eine Prüfung, ob man anspruchsberechtigt ist, völlig legitim. Doch die „Probeanträge“ sind nicht als solche ersichtlich und werden wie jeder richtige Wohngeldantrag bearbeitet. Hier müsse dringend nachgebessert werden und Software-Entwickler dafür sorgen, dass nur begründete Anträge beim Sozialamt landen.
Auf die Frage, was der Stadtrat unternimmt, um die langen Bearbeitungszeiten zur verkürzen, versichert er, dass sein Amt dabei ist, nachzusteuern und den Bewilligungszeitraum zu verlängern. Das heißt, das Wohngeld werde nicht mehr nur für ein Jahr genehmigt, sondern für einen längeren Zeitraum. So müsste nicht jedes Jahr aufs Neue ein Antrag gestellt werden. Zudem werde die Ausschreibung freier Stellen im Wohnungsamt bevorzugt behandelt. „In Rücksprache mit dem Personalrat macht das Amt alles was geht, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen“, betont Richter.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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