Auf zum Superwahlsonntag
Gleich drei Wahlen und ein Volksentscheid finden am 26. September statt
An diesem Sonntag, 26. September, geht es bundesweit an die Wahlurnen. In Berlin können die Wähler sogar gleich bei drei Wahlen und einem Volksentscheid ihr Kreuzchen machen. Die Berliner Woche informiert, wer gewählt wird und was dabei zu beachten ist.
In der Hauptstadt werden die Kandidaten und Parteien für den Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt. Zudem findet die Abstimmung über die Enteignung der Deutschen Wohnen und anderer großer privater Wohnungsunternehmen statt.
Bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme auf der linken Hälfte des Stimmzettels wird der oder die Wahlkreisabgeordnete per Direktwahl gewählt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben. Mit ihr wird die Landesliste einer Partei gewählt. Dabei ist die Zweitstimme nicht etwa zweitrangig. Im Gegenteil, denn sie entscheidet darüber, wie viele Sitze im Bundestag oder im Berliner Parlament eine Partei bekommt.
Für Steglitz-Zehlendorf treten für den Bundestag ingesamt 14 Direktkandidaten an. Darunter ist Ruppert Stüwe (SPD), Thomas Heilmann (CDU), Nina Stahr (Grüne), Marcus Otto (Linke), Hanns-Henning Krumrey (FDP) und Georg Boroviczeny (Piraten).
Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl werden die mindestens 130 Abgeordneten des 19. Berliner Abgeordnetenhauses gewählt. Mit der Erststimme wird der Kandidat des eigenen Wahlkreises gewählt, die Zweitstimme wird für eine Parteiliste abgegeben. Sie ist maßgebend für die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze auf die Parteien. In Steglitz-Zehlendorf gibt es sieben Wahlkreise und insgesamt 31 Bewerber, die mit Erststimme gewählt werden. Neben den großen und bereits in den vergangenen fünf Jahren im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wie SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP und AfD bewerben sich unter anderem auch die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei, die Piraten und die Klimaliste Berlin um Wählerstimmen.
216 039 sind in Steglitz-Zehlendorf bei der Abgeordnetenhauswahl, 217 930 bei der Bundestagswahl und 234 614 bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt. Dass die letzte Zahl so hoch ist liegt daran, dass an der BVV-Wahl schon die 16-Jährigen teilnehmen dürfen.
Dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ liegt das zustande gekommene Volksbegehren über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zugrunde. In diesem Beschluss ist der Senat aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen zu erarbeiten. Kernpunkt des Entwurfes ist die Überführung der Wohnungsbestände großer profitorientierter Immobilienunternehmen in Gemeineigentum. Weil das Berliner Abgeordnetenhaus den im Volksbegehren vorgelegten Beschlussentwurf nicht angenommen hatte, muss laut Verfassung ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Teilnehmer und gleichzeitig mindestens ein Viertel der Berliner Wahlberechtigten zustimmt. Am Wahlsonntag haben die 176 Wahllokale im Bezirk von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Infos zu den Wahlen in Berlin auf www.berlin.de/wahlen/.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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