Corona-Verfügung des Bezirksamtes
Steglitz-Zehlendorf. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf Corona Getestete. Betroffene Personen müssen sich nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die konkreten Anordnungen zur Isolation im Rahmen der Allgemeinverfügung können im Wortlaut auf https://bwurl.de/15vv nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für betroffene Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk haben oder zuletzt hatten. Die Verfügung gilt bis einschließlich 31. Januar 2021. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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