Neue Anweisung zur Quarantäne
Steglitz-Zehlendorf. Wer sich mit Corona infiziert hat, muss sich nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dies sieht eine Allgemeinverfügung des Bezirksamtes vor, die mit Beginn des Jahres im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen wurde. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf https://bwurl.de/17k0 nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für enge Kontaktpersonen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben oder zuletzt hatten. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Januar. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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