Neue Verfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
Steglitz-Zehlendorf. Das Bezirksamt hat mit Wirkung vom 1. Mai eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Isolation von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Mai für oben genannte betroffene Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk haben oder zuletzt hatten. Die vollständige Verfügung kann im Wortlaut auf https://bwurl.de/16lu nachgelesen werden. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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