AHA-Regeln auch auf Friedhöfen
Trauerfeiern und Bestattungen mit Obergrenze an Teilnehmern
Auf den zehn landeseigenen Friedhöfen des Bezirks finden weiterhin Erd- und Urnenbestattungen statt. Zum Schutz der Teilnehmer an Trauerfeiern, aber auch zum Schutz der Bediensteten des Bezirksamtes müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
So ist bei der Durchführung von Bestattungsfeierlichkeiten die Personenbegrenzung zu beachten. Danach dürfen an Trauerfeiern im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregeln bis zu 50 Personen teilnehmen. Auch die Feierhallen auf den landeseigenen Friedhöfen stehen für Trauerfeiern weiterhin zur Verfügung. Die Anzahl der Teilnehmenden bei Trauerfeiern in den Feierhallen ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Je nach Größe der Feierhalle kann die Höchstgrenze unter 20 liegen. Es ist daher empfehlenswert, sich zuvor in der Friedhofsverwaltung darüber zu erkundigen.
Innerhalb der Kapellen und Feierhallen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ebenso besteht eine Dokumentationspflicht.
Persönliche Besuche in der Friedhofsverwaltung sind derzeit nicht möglich. Anmeldungen und Informationen werden nur telefonisch entgegengenommen. Weitere Informationen gibt es auf https://bwurl.de/15s3 oder per E-Mail an fb-gruen@ba-sz.berlin.de.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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