Ohne Leine ans und ins Wasser?
Hundehalter fechten Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Ende 2017 an

Hunde dürfen auf die Uferwege der Seen - aber nur angeleint.  | Foto: pasja1000/pixabay
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Seit mehr als zwei Jahren gilt Leinenzwang für Hunde am Schlachtensee und an der Krummen Lanke. Jetzt wollen Hundehalter diese Regelung kippen und haben gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Ende 2017 Berufung eingelegt.

Laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfen die Vierbeiner an einer bis zu zwei Meter langen Leine auf den Uferwegen mitgeführt werden. Badestellen, Liegewiesen und Kinderspielplätze sind für sie dagegen tabu. Letzteres ist durch die neue Berliner Hundeverordnung, die Anfang des vergangenen Jahres in Kraft trat, sowieso festgelegt.

Der Streit um die Frage, was Hunde an den beiden Gewässern dürfen und was nicht, reicht bis ins Jahr 2015 zurück, als die damalige Steglitz-Zehlendorfer Umweltstadträtin Christa-Markl-Vieto (B’90/Grüne) ein Hundeverbot an den Ufern und im Wasser verhängte. Zuvor hatten die Konflikte zwischen Badenden, Spaziergängern, Radfahrern und Hundehaltern stark zugenommen. Nach mehreren Klagen und Urteilen kam es dann zur der bis heute gültigen Regelung.

Einige Herrchen und Frauchen haben aber offenbar zu alter Kampfeslust zurückgefunden und Rechtsmittel gegen das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk, eingelegt. Das Berufungsverfahren sollte Ende April stattfinden, wurde aber aufgrund der Corona-Krise auf einen noch nicht bekannten Zeitpunkt verschoben.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz (EGS) unterstützt die Kläger. „Oberstes Ziel ist es, den bestehenden Leinenzwang vollständig aufheben zu lassen und es Hundebesitzern zudem zu ermöglichen, mit ihren Tieren in den Seen zu schwimmen“, heißt es in einer Stellungnahme. Es gebe jedoch auch mehrere abgestufte Regelungsmodelle, etwa die Aufhebung des Leinenzwangs in der Wintersaison.

Dis Stiftung kritisiert zudem Unklarheiten. Das Gericht habe keine Regelung bezüglich des Schwimmens getroffen. Auch räume das Urteil den Vierbeinern nicht den für sie nötigen Freilauf ein.

„Die Hunde an den Seen nur angeleint und nicht an den Badestellen laufen zu lassen, halten wir für richtig“, sagt die zuständige Umweltstadträtin Maren Schellenberg (B’90/Grüne). Noch wünschenswerter sei es, die Badestellen ganzjährig frei zu halten, zumindest über den Zeitraum der Badesaison von Mai bis September hinaus.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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