Das senkt die Steuern: Zinsen aus Rentennachzahlungen
Zinseinnahmen aus Rentennachzahlungen müssen beim zuständigen Finanzamt angegeben werden – bislang wurden sie wie die Renteneinkünfte versteuert. Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: VIII R 18/12) können sie nun aber wie Kapitaleinkünfte besteuert werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuervereine hin. Rentner sollten prüfen, ob es für sie günstiger ist, wenn sie die Nachzahlungszinsen als Kapitaleinkünfte versteuern. Wenn ja, können sie diese in der Anlage KAP der...