Beirat von und für Menschen mit Behinderungen erhält Rederecht
Tempelhof-Schöneberg. Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen, ein formales Verfahren für die Empfehlungen des Beirats von und für Menschen mit Behinderungen an die BVV einzuführen und damit dem Landesgleichberechtigungsgesetz Rechnung zu tragen. Dazu erklärt Janis Hantke (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik: „Ich begrüße ausdrücklich den einstimmigen Beschluss der BVV zur Ergänzung der Geschäftsordnung um den Paragraphen 29a, da er einen kleinen weiteren Schritt Richtung Inklusion bedeutet.“ Die ursprüngliche Initiative der SPD-Fraktion, dem Beirat ein Antragsrecht in der BVV analog zur Seniorenvertretung einzuräumen, war nicht mehrheitsfähig, da der Beirat im Gegensatz zur Seniorenvertretung oder dem Kinder- und Jugendparlament kein demokratisch gewähltes Gremium ist und nicht gleichrangig behandelt werden kann. „Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Kompromiss ausgearbeitet, der dem Beirat von und für Menschen mit Behinderungen ein eigenständiges Rede- und Initiativrecht im Ausschuss einräumt“, so Hantke. sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.