Rechtsstreit mit Airbnb erwartet
Bezirke gehen gemeinsam gegen Zweckentfremdung vor
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben Auskünfte von den Betreibern der Online-Plattform Airbnb über zweckfremde Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung verlangt. Unterstützung erhalten sie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
„Noch immer werden Ferienwohnungen ohne Registriernummern auf Internetplattformen angeboten, was die Arbeit der Bezirksämter erschwert“, kritisiert die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke). „Wir erwarten von den Plattformbetreibern die gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen. Da es bisher auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, unterstützen wir die Bezirke dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.“
Die Bezirke orientieren sich bei ihrem Vorgehen an einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2018. Auf Grundlage des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes fordern sie Auskünfte über die anonymen Vermieter direkt bei Airbnb Irland in Dublin ein. Es handelt sich dabei um Listen mit genauen Angaben zu Hunderten von Airbnb-Kennungen von Inseraten, die falsche oder gar keine Registriernummern erkennen ließen. „Bislang hatte Airbnb Germany GmbH der gesetzlichen Auskunftspflicht entgegengehalten, dass, wenn überhaupt, nur Airbnb Irland entsprechende Informationen herausgeben dürfe. Airbnb Irland seinerseits hatte entgegenstehendes irisches Datenschutzrecht vorgeschoben. Das Münchner Verwaltungsgericht hat diese Schutzbehauptung indes nicht gelten lassen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksamts.
Airbnb ist ein Community-Marktplatz für die Buchung und Vermietung von Unterkünften. 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründet, agiert das Unternehmen heute weltweit.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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