Mehr Kontrollen noch im ersten Halbjahr möglich
Informationen zur neuen Hundeverordnung

Uli aus Tempelhof hat seinen Labrador-Mischling seit 2011. Damit dürfte er „Zara“ per Ausnahmeregelung an unbelebten Straßen und Plätzen auch ohne Leine laufen lassen. | Foto: Philipp Hartmann
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  • Uli aus Tempelhof hat seinen Labrador-Mischling seit 2011. Damit dürfte er „Zara“ per Ausnahmeregelung an unbelebten Straßen und Plätzen auch ohne Leine laufen lassen.
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Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Berlin eine neue Hundeverordnung. Wir erklären die wichtigsten Regelungen und geben einen Einblick, wie das bezirkliche Ordnungsamt damit umgeht.

Leinenpflicht und Befreiung: Es gilt eine allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum – außerhalb von ausgewiesenen Auslaufgebieten. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer seinen Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat, ist von der Leinenpflicht „auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen“ befreit. Als Nachweis reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister. Dies muss bei Kontrollen durch das Ordnungsamt gegebenenfalls nach Aufforderung nachträglich vorgelegt werden. Wer seinen Hund erst nach dem Stichtag erworben hat, muss zur Befreiung von der Leinenpflicht eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein) erhalten haben. Tierärzte und Hundeführer von Diensthunden gelten als grundsätzlich sachkundig. Für gefährliche Hunde – in Berlin aktuell die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen – gelten spezielle Regelungen.

Hundeführerschein: Die Kosten variieren, da er von Hundeschulen und -vereinen selbst angeboten wird. Gerechnet werden muss mit etwa 80 bis 100 Euro. Dafür muss eine theoretische Prüfung absolviert werden. Die gilt als bestanden, wenn von 30 Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten mindestens 70 Prozent richtig beantwortet wurden. In der praktischen Prüfung wird der Gehorsam des Hundes überprüft. Dazu zählen das kontrollierte Gehen an der Leine, das Folgen bei Richtungs- und Tempowechseln und das Ausführen der Kommandos „Sitz“, „Platz“, „Steh“ oder „Bleib“. Die Prüfungen können bei Sachverständigen abgelegt werden. Unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121822/standort/123474/ findet man Sachverständige in Tempelhof-Schöneberg. Sie können aber auch über die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamts im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, Telefon 902 77 73 71, vetleb@ba-ts.berlin.de, erfragt werden.

Kontrollen: Für die Überwachung ist der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) zuständig. „Wie Sie wissen, ist die Personalausstattung des Ordnungsamts knapp und insofern wird eine Überprüfung von Hundehaltern bzgl. Hundeführerschein, Dauer der Haltung eines Tieres etc. nicht einfach zu bewerkstelligen sein. Derzeit werden z.B. Parks, in denen ein erhöhtes Aufkommen unangeleinter Hunde festzustellen ist, dann bestreift, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt“, teilt das Ordnungsamt auf unsere Anfrage mit. „Perspektivisch im ersten Halbjahr 2019 wird die Personalstärke des AOD steigen, sodass voraussichtlich auch verstärkte Kontrollen in Hinblick auf die Hundeverordnung erfolgen können.“ Bei Verstößen wird derzeit ein Bußgeld von 35 Euro fällig. „Bei vorsätzlichen Handlungen kann es auf 60 Euro erhöht werden“, so das Ordnungsamt.

Meinung: Hundehalter Uli (67) aus Tempelhof zur neuen Hundeverordnung: „So, wie sich einige Leute verhalten, ist es sinnvoll. Nur ist es natürlich immer wieder eine Minderheit, die sich nicht daran hält, und deshalb werden dann solche Gesetze gemacht, die doch mächtig einschränken. Ich kenne hier viele, die rennen mit ihren Hunden – wirklich friedliche Hunde, die auch hören – schon seit Jahren ohne Leine rum. Wenn die jetzt plötzlich angeleint werden müssen, können die auch aggressiv werden, eben weil die das gar nicht kennen.“

Informationen finden Sie auch unter https://bwurl.de/1461.

Uli aus Tempelhof hat seinen Labrador-Mischling seit 2011. Damit dürfte er „Zara“ per Ausnahmeregelung an unbelebten Straßen und Plätzen auch ohne Leine laufen lassen. | Foto: Philipp Hartmann
Kein Grund zum Traurigsein. Labrador-Mischling "Zara" gehört bereits seit 2011 zu ihrem Halter. An unbelebten Straßen und Plätzen muss sie damit nicht an die Leine. | Foto: Philipp Hartmann
Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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