Mieter*innenschutz
Milieuschutz: Mehr als Vorkaufsrechte
In die Schlagzeilen kommen die Milieuschutzgebiete der Stadt und des Bezirks vor allem, wenn es um die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten geht. Im Alltag ist Milieuschutz jedoch eine kleinteilige Verwaltungsaufgabe, die erst in der Summe vieler Detailentscheidungen ihre Wirkung entfaltet.
Fast der gesamte ehemalige Bezirk Schöneberg ohne Friedenau und der Ortsteil Tempelhof zwischen Stadtring und Teltowkanal liegen in einem der acht Milieuschutzgebiete des Bezirks. Hier gelten für den Abriss, die bauliche Veränderung von Gebäuden und die Umnutzung von Wohnungen etwa in Büroflächen Verbote oder es sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
Damit soll insbesondere ein „Rausmodernisieren“ der angestammten Bewohnerschaft eines Hauses verhindert werden. Vor dem Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung war es eine Strategie von Immobilienspekulanten, durch umfangreiche Sanierungen möglichst hohe Modernisierungskosten für eine zu Wohnung zu produzieren, die sich die bisherige Mieterschaft nicht leisten konnte, und folglich auszog. Die Wohnung wurde anschließend teurer vermietet oder gar als Eigentumswohnung verkauft.
Das funktioniert in Milieuschutzgebieten nun nicht mehr ohne Weiteres. Teure Modernisierungen wie der Einbau von Fußbodenheizungen, Grundrissänderungen, der Anbau zusätzlicher Balkone oder eine Wärmedämmung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus werden nicht mehr genehmigt.
Die Bauanträge in den Milieuschutzgebieten zu prüfen bereitet natürlich der Bauaufsicht des Bezirks zusätzlichen Aufwand. Sowohl die BVV als auch die Bezirksbürgermeisterin haben aber durch die Bereitstellung der Finanz- und Personalmittel dafür gesorgt, dass diese Arbeit gewissenhaft erledigt werden kann.
Öffentlich wahrgenommen wird jedoch weniger das Tagesgeschäft als die Fälle, in denen der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrnimmt. Kurz gesagt, prüft der Bezirk die Kaufverträge über Wohnhäuser. Wenn der Kaufpreis so hoch ist, dass er sich vernünftigerweise nicht mit normalen Mieten refinanzieren lässt, wird der Käufer gedrängt, eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, sprich auf verdrängende Maßnahmen wie Luxussanierungen und Aufteilung in Eigentumswohnungen zu verzichten. Erst wenn der Käufer sich zu unterschreiben weigert, kommt das Vorkaufsrecht zum Zuge. Diese wird in der Regel zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft wahrgenommen. Das Vorkaufsrecht wahrnehmen zu können ist ein wichtiges Druckmittel, um die Käufer zur Unterschrift unter eine Abwendungsvereinbarung zu bewegen.
Die SPD-Fraktion hat das Instrument des Milieuschutzes stets unterstützt und wird dies weiterhin und gegebenenfalls in weiteren Teilen des Bezirks tun. Dabei steht für uns die Breitenwirkung für die Mieterschaft im Vordergrund. Und zu guter Letzt noch ein Weihnachtswunsch an die Bundespolitik: Erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten. Das würde viele Ängste nehmen.
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