Obdachlose in MUF unterbringen
Senat und Bezirk arbeiten an einer Lösung
Es ist nicht so einfach, wie sich die Bezirksverordneten das vielleicht gedacht haben. Ihre Forderung, nicht ausgelastete Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) auch für Obdachlose zu öffnen, lässt sich wohl nur mit großem Aufwand realisieren.
Wie Sozialstadträtin Jutta Kaddatz (CDU) mitteilt, habe sie sich nach dem BVV-Beschluss im November mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Verbindung gesetzt. Deren Staatssekretär Alexander Fischer (Die Linke) erklärte daraufhin, dass der Senat bereits an einer entsprechenden Lösung arbeite. Es sei das Ziel, „eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Unterbringung für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, zu gewährleisten“. Dafür sei das Projekt gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung mit Beteiligung verschiedener Senatsverwaltungen, der Bezirke und Landesämter ins Leben gerufen worden. „Es ist geplant, dass zukünftig alle Unterkünfte in einem Pool verwaltet und auch belegt werden können. Dies umfasst auch die MUF.“
Als Vorgriff auf dieses Projekt bringt das Landesamt für Flüchtlinge schon jetzt wohnungslose Personen mit Fluchthintergrund für die Bezirke unter. „Es handelt sich hierbei aktuell um etwa die Hälfte der vorhandenen Kapazitäten“, erklärt Fischer. Dies soll noch weiter ausgebaut werden, da in vielen Bezirken Personen noch immer in vertragsfreien, zum Teil nicht qualitätsgesicherten Einrichtungen untergebracht werden. „Eine Rahmenvereinbarung, die das Verfahren zur Aufnahme von wohnungslosen Personen in Amtshilfe einheitlich regelt, wurde abgeschlossen. Auf diese Weise können bis zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung die Kapazitäten in den MUF vollständig genutzt werden“, so der Staatssekretär.
Eine Schwierigkeit liegt darin, dass aufgrund der Nutzung des Sonderbaurechts in vielen MUF nur die Unterbringung von Geflüchteten möglich ist. Für eine allgemeine Nutzung ist daher in vielen Fällen die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, wofür die Bezirke selbst verantwortlich sind. „Staatssekretär Fischer bittet deshalb, für die in Tempelhof-Schöneberg geplanten MUF, sofern erforderlich, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten“, schreibt Kaddatz.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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