Maskenpflicht auf Märkten einhalten
Tempelhof-Schöneberg. Das Ordnungsamt musste in den letzten Wochen deutlich vermehrt Beschwerden über die Nichteinhaltung der Maskenpflicht auf den bezirklichen Märkten entgegennehmen. Aus diesem Grund wird nochmals betont: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf Märkten besteht weiterhin. Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17. August regelt ausdrücklich, dass für Personal sowie Kunden in Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren, in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr sowie für Personal in Gaststätten mit Gästekontakt und Gäste in Gaststätten und auf Märkten und in Warteschlangen im Freien eine Maskenpflicht besteht. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Maskenpflicht verstärkt kontrollieren, bei Nichteinhaltung drohen Anzeigen und Bußgeld. Darüber hinaus kann Händlern die weitere Teilnahme am Markt entzogen werden. sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.