Der Milieuschutz bleibt
Verdrängung in vier Wohngebieten konnte eingedämmt werden
Seit dem Sommer 2020 sind vier soziale Erhaltungsgebiete in Schöneberg untersucht worden. Ziel war es, herauszufinden, ob sie immer noch die Voraussetzungen für den Milieuschutz erfüllen. Die Antwort lautet: ja.
Ein Milieuschutz soll die Verdrängung von alteingesessenen Bewohnern verhindern. Für Hauseigentümer gelten deshalb besondere Bedingungen: Es ist schwieriger für sie, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Außerdem untersagt sind Luxussanierungen wie der Einbau eines Gästebads, einer Fußbodenheizung oder eines geräumigen Balkons.
Unter die Lupe genommen worden waren die Milieuschutzgebiete Schöneberger Insel, Barbarossa Platz/Bayerischer Platz, Bautzener Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße. Es habe sich herausgestellt, dass Verdrängungsprozesse noch nicht eingetreten seien oder sich nicht verstärkt hätten, teilt Stadtplanungsstadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Die Grünen) mit. In den Kiezen gilt seit 2014 beziehungsweise 2015 Milieuschutz. „ Es freut mich, dass Viertel nicht gentrifiziert wurden und dort noch immer eine Berliner Mischung zu finden ist, die es zu erhalten gilt“, so Oltmann.
Die Untersuchungen zeigten aber auch: In zwei Wohnblöcken an der Monumenten- und der Kolonnenstraße hat sich die Verdrängungsgefahr erhöht. Sie werden deshalb dem Erhaltungsgebiet Schöneberger Insel zugeschlagen. Spätestens am 25. September solle die Verordnung in Kraft treten, so der Stadtrat.
Insgesamt gibt es in Tempelhof-Schöneberg acht Milieuschutzgebiete. Neben den vier genannten sind das: Schöneberger Norden, Schöneberger Süden, Grazer Platz und Tempelhof (zwischen Ringbahnstraße und Teltowkanal). Vier weitere Gebiete befinden sich in der Prüfung: Wittenbergplatz, Friedenau und Alt-Mariendorf. Nähere Informationen unter https://bwurl.de/175q.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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