Pfandpflicht umgangen
Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Einzelhändler
Das Ordnungsamt hat großes Interesse an der Umsetzung der Pfandpflicht, denn Pfand auf Einwegverpackungen sorgt unter anderem für weniger Müll auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen.
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig; Ziele dieser Regelung des Verpackungsgesetzes sind beispielsweise der Schutz der Umwelt, hochwertiges Recycling von Einwegverpackungen sowie ein fairer Wettbewerb.
Leider ist den Kontrollkräften des Ordnungsamts schon seit vielen Wochen ein besorgniserregender Trend aufgefallen. In zahlreichen Spätverkäufen, Imbissläden, oder Bäckereien wurde festgestellt, dass entgegen der Kennzeichnungspflicht Getränke in Einwegverpackungen nicht als pfandpflichtig gekennzeichnet und somit nicht am bundesweiten Pfandsystem beteiligt waren. Der größte Teil der angebotenen, nicht pfandpflichtig gekennzeichneten Getränkeflaschen und -dosen stammte aus dem Ausland: Österreich, Polen, Dänemark, Türkei und Schweden.
Auf Grund der negativen Entwicklung wird das Ordnungsamt weiter verstärkte Überprüfungen durchführen. Händlern, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, drohen hohe Bußgelder.
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
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