"Zeitrahmen noch nicht bekannt"
Aufhebung von Tempo 30 auf Straßen in Tempelhof-Schöneberg bleibt unklar
Wann und in welchen Straßenzügen in Tempelhof-Schöneberg die Aufhebung von Tempo 30 erfolgen soll, ist weiter unklar. Staatssekretär Johannes Wieczorek (CDU) verweist vage darauf, dass sich die Prüfungen „in der Finalisierung“ befänden.
Er antwortet damit auf eine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek, Catherina Pieroth-Manelli und Sebastian Walter (alle Bündnis 90/Grüne), die vom Senat wissen wollten, ob es seit der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage vom 26. März 2024 neue Entwicklungen bei dem Thema gibt.
Zur Erinnerung: Die damalige Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (CDU) hatte seinerzeit für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angekündigt: „Mit der erforderlichen Anpassung des Luftreinhalteplans wird auf einigen Strecken aufgrund der verbesserten Luftqualität der rechtliche Anordnungsgrund das angeordnete Tempo 30 entfallen. Vor einer Aufhebung wird für alle betroffenen Straßen geprüft, ob die Anordnung von Tempo 30 aus anderen Gründen erfolgen muss.“
Geprüft werden sollten demnach die Dominicusstraße von der Ebers- bis zur Hauptstraße, diese zwischen Kleistpark bis Innsbrucker Platz, der Mariendorfer Damm vom Westphalweg bis zur Eisenacher Straße, die Martin-Luther-Straße im Bereich der Lietzenburger bis Motzstraße, die Potsdamer zwischen Kurfürsten- und Hauptstraße, die Saarstraße ab Rheinstraße bis zur Autobahnbrücke sowie der Tempelhofer Damm im Bereich Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof. Bereits da hielt der Senat Tempo 30 auf der Dominicus- und Potsdamer Straße sowie auf dem Tempelhofer und Mariendorfer Damm wegen erfolgter „Anpassung des Luftreinhalteplans“ für rechtlich unbegründet.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird laut Wieczorek fürs erste Quartal 2025 erwartet. Danach sollten auch unter Einbeziehung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans mit den darin vorgesehenen „Maßnahmen zum Lärmschutz, welche auch Tempo 30 zur Nachtzeit beinhalten,“ die entsprechenden Anordnungen erfolgen. Allerdings verbleibt die Antwort des Staatssekretärs im Unbestimmten, was die Umsetzung betrifft: „Ein konkreter Zeitrahmen kann noch nicht benannt werden.“
Autor:Uwe Lemm aus Mahlsdorf |
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