Bezirk informiert zum Winterdienst
Tempelhof-Schöneberg. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks nimmt den Wintereinbruch zum Anlass, auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. Herkömmliche Radfahrstreifen werden durch normale Winterdienstfahrzeuge der BSR geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) werden mit Spezialfahrzeugen gesondert winterdienstlich bearbeitet. Zugleich erfolgen Punktstreuungen mit Feuchtsalz oder Sole an Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch Streckenstreuungen mit Auftaumitteln statt. Für ausgewiesene Radwege, die mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung. Auf Gehwegen sind Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden. sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
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