Scooterfreie Gehwege ab 2020
Bezirksamt will Anbieter zu einem Runden Tisch einladen
E-Scooter sorgten in diesem Jahr für große Diskussionen in Berlin. Auch in Tempelhof-Schöneberg fühlten sich viele von den wild abgestellten Rollern genervt. Inzwischen sind verschiedene Maßnahmen auf dem Weg, um die Saison 2020 kontrollierter ablaufen zu lassen.
Bereits Anfang August konnten die Polizeipräsidentin Barbara Slowik, die Bürgermeister Stephan von Dassel (Mitte), Martin Hikel (Neukölln) und Monika Herrmann (Friedrichshain-Kreuzberg) sowie Vertreter der Sharing-Firmen Circ, Bird, Lime, Tier und VOI bei einem Treffen Einigung über vier Vereinbarungen erzielen. Eine sieht vor, dass E-Scooter in Zukunft nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden. „Gehwege sollen besonders geschützte Räume für Fußgänger bleiben. Dafür werden wir sorgen“, erklärte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Stattdessen sollen die Fahrzeuge am Straßenrand geparkt werden. Die Bezirke sollen eigene Plätze ausweisen und beispielsweise Autoparkplätze oder andere Flächen umwandeln.
An besonderen historischen Stätten und Touristenmagneten soll das Abstellen durch eine Sperre via App nicht mehr möglich sein. Die Anbieter sollen außerdem Fahrtrainings für eine verbesserte Sicherheit anbieten und ihre Verleihgebiete sukzessive über die Innenstadt-Areale hinaus vergrößern. Nach dem Treffen kündigte die Polizeipräsidentin verschärfte Kontrollen an, um Verstöße gegen das Fahrverbot auf Gehwegen zu ahnden. Dies möchte Ordnungsstadträtin Christiane Heiß (Grüne) „im Rahmen der verfügbaren Personalstärke“ auch in Tempelhof-Schöneberg durchsetzen. Im ersten Quartal will sie die Anbieter zum Runden Tisch einladen.
SPD und CDU im Bezirk wollten bei den Regelungen noch einen Schritt weitergehen. Sie stellten einen Antrag, dass Leih-Fahrräder und -E-Roller zukünftig nur noch stationsgebunden ausgeliehen und abgestellt werden dürfen. Wie die Senatsverkehrsverwaltung nun jedoch mitteilte, widerspricht dies der aktuellen Rechtslage. „Mietfahrzeuge sind in ihrer Anzahl bundesweit unbeschränkt zugelassen und bedürfen für die Teilnahme am Straßenverkehr keiner Genehmigung. Für eine Begrenzung von Zulassungen gibt es keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage und es können auch keine Vorgaben oder Bedingungen (Errichten von Stationen, Kaution) gemacht werden.“
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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