Kein Winterdienst in Grünanlagen
Tempelhof-Schöneberg. „Das Straßen- und Grünflächenamt wünscht allen Bürgern einen unfallfreien Winter“, heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamts. Auf Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe muss in der kalten Jahreszeit jedoch jeder selbst achtgeben, denn innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird es wie in den Vorjahren keinen Winterdienst geben. Es bestehe keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung, erklärte das Amt mit Hinweis auf § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes. „Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.“ Bei Unfällen übernimmt das Land Berlin keine Haftung. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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