Winterdienst ist keine Pflicht
Tempelhof-Schöneberg. Wegen der steigenden Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe hat das Bezirksamt vorab auf die geltende Rechtslage hingewiesen. „Innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen besteht wie auch in den vergangenen Jahren gemäß § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung“, heißt es in einer Mitteilung. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolge daher auf eigene Gefahr. Bei Unfällen und etwaigen Schäden übernehme das Land Berlin keine Haftung. Man rät daher zu besonderer Vorsicht sowie zur Witterung angepasstem Schuhwerk. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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