Die Gesetze greifen langsam
Die Zahl der Spielhallen in Tempelhof-Schöneberg geht leicht zurück

Am 22. März 2016 ist in Berlin das „Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz“, kurz: MindAbstUmsG, in Kraft getreten. Das Spielhallengesetz gilt seit 2011. Ganze Straßenzüge drohten sozial abzurutschen, weil sich eine Spielhölle an die andere reihte. Für Tempelhof-Schöneberg gibt es eine erste Bilanz zu ziehen.

Vor zweieinhalb Jahren waren im Bezirk noch 46 Spielhallen gemeldet. In ihnen waren jeweils acht Glücksspielautomaten aufgestellt. An dem Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz nahmen später noch 43 Spielhallen teil, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung besaßen. 2017 waren 40 Zockerparadiese gemeldet. Im vergangenen Jahr besaßen 33 Spielhallen im Bezirk eine gültige Erlaubnis nach der Gewerbeordnung; zwei weitere wurden nach dem Berliner Spielhallengesetz betrieben.

Die zuständige Ordnungsstadträtin Christiane Heiß (Grüne) verweist auf ein mehrstufiges Sonderverfahren zum Mindestabstandsumsetzungsgesetz, mit dem eine Spielhallenerlaubnis neu erteilt wird. Wer einen Antrag stellt, eine Spielhalle zu betreiben, wird auf seine Zuverlässigkeit geprüft. „Umfangreich“, wie Heiß sagt. Die Dezernentin sagt aber auch: „Die Durchsetzung der Mindestabstandsregelung ist noch nicht abgeschlossen.“ Christiane Heiß erwartet dennoch eine weitere Abnahme der Spielhallen im Bezirk. Vorsorglich hat das Gewerbeamt für den Bezirkshaushalt eine zusätzliche Stelle beantragt, weil Gerichtsverfahren laufen und andere erwartet werden.

Die Gesetze zu Spielhallen scheinen zu greifen. Die Zahl gewerberechtlicher Verstöße ist stetig zurückgegangen. Hatte das Ordnungsamt im Bezirk im Jahr 2017 bei der Kontrolle von 16 Spielhallen noch 33 Verstöße feststellen und zwei Spielhallen ganz schließen müssen – es fehlte eine Aufsicht –, wurden bei der Überprüfung von 18 Spielhallen im Folgejahr nur 19 Verstöße festgestellt. Bis Juni dieses Jahres wurden 17 Spielhallen kontrolliert und dabei zehn gewerberechtliche Verstöße notiert. Kontrollen von Spielhallen gehören übrigens zu den geplanten Einsätzen von Polizei und Landeskriminalamt (LKA), an denen sich das Ordnungsamt beteiligt. Diese Einsätze finden bis zu 20 Mal im Jahr statt. Darüber hinaus kontrollieren Ordungsamt und LKA in regelmäßigen Abständen die Sperrzeiten täglich von 3 bis 11 Uhr. Kontrolliert werden auch die besonderen Spielverbotstage.

Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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