Neuregelung für Gewerbebetriebe
Tempelhof-Schöneberg. Das Bezirksamt informiert die Gewerbetreibenden über die zum 4. September 2021 in Kraft getretene Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch wichtige Veränderungen für Gewerbebetriebe mit sich bringt. Soweit nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist, dass Personen negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein müssen, ist die Erfüllung dieser Voraussetzung nun durch die Gewerbetreibenden zu gewährleisten. Künftig sind die Gewerbetreibenden oder die vor Ort beschäftigten Mitarbeitenden Adressaten des Bußgeldbescheids. sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
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