Ruhezeit auf Friedhöfen endet
Tempelhof-Schöneberg. Die Friedhofsverwaltung hat mitgeteilt, dass die gesetzliche Ruhezeit auf den landeseigenen Friedhöfen für vor dem 31. Dezember 1998 beerdigte Personen am 31. Dezember 2018 abläuft. Wirksam wird dies auf den Schöneberger Friedhöfen Eisackstraße 40a, Eythstraße 1-25, Stubenrauchstraße 43-45 sowie Am Priesterweg, dem Heidefriedhof in der Reißeckstraße 14 in Mariendorf und dem Tempelhofer Parkfriedhof, Gottlieb-Dunkel-Straße 26. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung erfolgte. Grabmale und Grabausstattungen sind bis zum 31. Januar 2019 zu entfernen. Andernfalls räumt die Friedhofsverwaltung diese ab und verfügt anderweitig über die Grabstellen. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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