Lohnersatzleistungen bei langer Krankheit
Müssen Arbeitnehmer sich krankmelden, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Kann der Mitarbeiter dann immer noch nicht zur Arbeit kommen, springt seine Krankenkasse ein."Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihre Krankheit sie arbeitsunfähig macht", erklärt Manuela-Andrea Pohl vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Ob das der Fall ist, entscheide der Arzt. Arbeitsunfähig bedeute, dass jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben könne, ergänzt Dirk...