Signal für den Mieterschutz
Abwendungsvereinbarungen bleiben gültig

Pankower Mieter, für deren 1036 Wohnungen so genannte Abwendungsvereinbarungen getroffen wurden, können aufatmen: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts bleiben diese Vereinbarungen weiterhin gültig, auch wenn sie einige Vermieter für nichtig erklärten.

In sozialen Erhaltungsgebieten hat das Bezirksamt die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter auszuüben, wenn abzusehen ist, dass Käufer eines Miethauses dieses möglicherweise aufwendig sanieren und dann die Miete drastisch erhöhen. Mit dem Vorkaufsrecht haben die Bezirke vereinfacht formuliert die Möglichkeit, einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft das betreffende Haus zum Kauf anzubieten. Diese verpflichten sich im Gegenzug, im Interesse der Mieter Sanierungen moderat vorzunehmen.

Die Käufer von Immobilien haben allerdings die Möglichkeit, durch eine Abwendungsvereinbarung den Vorkauf abzuwenden. Darin verpflichten sich die Käufer von Immobilien zu Zugeständnissen, die den Verbleib der bisherigen Mieter in ihren Wohnungen ermöglichen. Dazu gehört auch, dass sie sich verpflichten, von Luxussanierungen abzusehen. Außerdem dürfen die Wohnungen für einen festgelegten Zeitraum nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

In einem Urteil vom 9. November 2021 erklärte das Bundesverwaltungsgericht allerdings die Berliner Verwaltungspraxis zur Ausübung des Vorkaufsrechts für rechtswidrig. „Dies nahmen mehrere Eigentümer zum Anlass, geschlossene Abwendungsvereinbarungen für nichtig zu erklären oder zu kündigen“, so das Bezirksamt. „Damit wäre der oftmals für 20 Jahre festgelegte Schutz der Mieter vor verdrängungsfördernden Maßnahmen frühzeitig entfallen.“ Da das Bezirksamt Pankow die Nichtigkeit beziehungsweise Kündigung der Vereinbarungen ablehnte, kam es nun zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Das stellte im Ergebnis seiner Beratung fest, dass die Abwendungsvereinbarungen weiterhin gültig sind. Eine Berufung gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.

In Pankow betrifft es Häuser auf insgesamt 36 Grundstücken, für die zwischen 2017 und 2021 Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen wurden. Stadtentwicklungsstadtrat Cornelius Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) ist zufrieden: „Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein starkes Signal für den Mieterschutz.“

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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