Bildungsurlaub für den Yoga-Kurs nehmen
Gericht entschied im Sinne der Arbeitnehmer
Wer an einem Yoga-Kurs der Pankower Volkshochschule teilnimmt, kann dafür Bildungsurlaub nehmen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschied in zweiter Instanz, dass der Kurs “Yoga I – Erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation” an der Pankower VHS als Bildungsurlaub anerkannt wird. Angezweifelt wurde zuvor, dass Yoga und Meditation der beruflichen Bildung dienen. Das sah das LAG mit Blick auf das didaktische Konzept des Kurses anders.
Sören Benn (Die Linke), als Bürgermeister für den Bereich Weiterbildung und Kultur zuständig, sieht in dem Urteil auch eine Bestätigung für die hohe Qualität der Kurse an der Volkshochschule. „Wir setzen uns sehr dafür ein, dass der Bereich Gesundheitsbildung an der VHS Pankow mit seinen Angeboten dem gesellschaftlichen Wandel gerecht wird“, erklärt Benn. Aktuell bietet die VHS das größte und vielfältigste Gesundheitsbildungsprogramm der Berliner Volkshochschulen an.
Das physische und psychische Wohlbefinden sind entscheidende Faktoren, um Schwierigkeiten im Alltag und Beruf erfolgreich bewältigen zu können. Kompetenzen in Gesundheitsfragen zu erwerben, ist eines der Ziele des Bereichs Gesundheitsbildung in den Volkshochschulen.
Dass Kurse, in denen die Teilnehmenden lernen, mittels Yoga und Meditation erfolgreich und entspannt durch den Berufsalltag zu kommen, zur beruflichen Bildung gehören, ist nun vom Landesarbeitsgericht bestätigt worden.
Weitere Informationen: www.berlin.de/vhs/volkshochschulen/pankow/.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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