Wechselunterricht nach den Osterferien
Testpflicht für Schüler in den Schulen
Schüler müssen sich ab dem 19. April zwei Mal in der Woche in der Schule testen lassen.
Das hat der Senat in einer Sondersitzung am 8. April beschlossen. Die Tests sollen ab dem 19. April nicht mehr zu Hause, sondern in der Schule durchgeführt werden, teilt die Senatsbildungsverwaltung mit. So solle sichergestellt werden, dass alle getestet werden und die Tests korrekt gemacht werden. Getestet werden soll „bei guter Belüftung in den Klassen oder auch in anderen Bereichen der Schule“. Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) will mit der Teststrategie erreichen, „dass unsere Schüler das Recht auf Bildung im Wechselunterricht gut und möglichst sicher wahrnehmen können“. Lehrer und alle Beschäftigten der Schule würden somit besser geschützt. Wie Scheeres betonte, komme sie mit den Pflichttests „auch zahlreichen Forderungen aus der Schulöffentlichkeit und von Gewerkschaftsseite entgegen“. Ihr sei bewusst, dass dies die Schulen vor weitere Herausforderungen stelle.
Nach den Osterferien gibt es Wechselunterricht für Grund- und Oberschulen. Die Schüler lernen in halbierten Klassengrößen. Die Jahrgänge 7 bis 9 dürfen erst ab dem 19. April im Wechselunterricht in halbierter Klassengröße in den Schulen präsent sein. Sie sollen erst zurückkehren, wenn die Abiturjahrgänge fertig und nicht mehr in der Schule sind. Für die Klassen 1 bis 6 wird weiterhin zusätzlich eine Notbetreuung angeboten. Die Präsenzpflicht sowie der Stufenplan bleiben vorerst ausgesetzt.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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