Erststudium absetzen: Kosten steuerlich geltend machen
Studieren kostet Geld. Einen Teil der Ausgaben können Studenten sich aber vom Finanzamt zurückholen. Beim Zweitstudium lohnt sich das häufig schon jetzt. Beim Erststudium könnten sich die Möglichkeiten bald verbessern. Beim Zweitstudium können die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerlich zahlt sich das aus, denn beim Berufseinstieg mindern die Werbungskosten später die Steuerlast. Anders beim Erststudium: Hier werden die Ausgaben als...