Friedhöfe ohne Hindernisse
Barrieren sollen nach und nach beseitigt werden
Alle Friedhöfe im Bezirk sollen barrierefrei werden. Das beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Antrag der CDU-Fraktion.
Demnach sollen alle Friedhofsanlagen, die das Bezirksamt verwaltet, dauerhaft so hergerichtet werden, dass sie für alle Menschen barrierefrei nutzbar sind. Weiterhin soll das Bezirksamt auf die Betreiber weiterer, zum Beispiel konfessioneller Friedhöfe ebenfalls in diesem Sinne einwirken.
Um den Zugang zu und den Aufenthalt auf den Friedhöfen und in den Feierhallen auch in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu ermöglichen, sei es notwendig, Hindernisse zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem Treppenstufen oder ungeeignete Türen. So könnten etwa Rampen neben Treppen angebracht werden, so dass auch Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollator ohne Hürden die Friedhofsanlagen nutzen. „Der ungehinderte und barrierefreie Zutritt zu Friedhöfen und Feierhallen muss allen Menschen ermöglicht werden, insbesondere in der Situation des Abschiednehmens von einem geliebten Menschen“, findet Eva Scharfenberg. Die CDU-Verordnete initiierte diesen Antrag.
Im Bezirk gibt es insgesamt acht landeseigene Friedhöfe, auf denen Bestattungen stattfinden. Mit Neu- und Umgestaltungsmaßnahmen konnte bereits auf dem Friedhof XV an der Roelckestraße 51 ein barrierefreier Zugang zur Feierhalle geschaffen werden, berichtet Stadtentwicklungsstadträtin Rona Tietje (SPD). Noch barrierefrei umgestaltet werden außerdem die Zugänge zu den Feierhallen der Friedhöfe VII an der Uhlandstraße 54 und X an der Kastanienallee 2.
Die Feierhallen der Friedhöfe IV (Buchholzer Straße 8), IX (Rosenthaler Weg 81), XII (Schwanebecker Chaussee 14) und XIV (Romain-Rolland-Straße 144) sind bisher nur über eine Treppe zu erreichen, erklärt Tietje. „Eine kurzfristige Lösung ist hier nicht möglich. Der Fachbereich Hochbau der Serviceeinheit Facility Management soll in Amtshilfe gebeten werden zu prüfen, ob bei einer der Feierhallen der genannten Friedhöfe ein Rampensystem sinnvoll und umsetzbar ist.“ Des Weiteren ist in der aktuellen Investitionsplanung auf dem Friedhof III, Am Bürgerpark 24, der Ersatzneubau einer Garagenhalle mit Personalunterkunft vorgesehen. Derzeit wird noch der Anbau der Feierhalle als provisorische Unterkunft genutzt. Die Feierhalle selbst steht unter Denkmalschutz. Aber der Anbau könnte nach dem Auszug der Mitarbeiter für den Einbau eines Aufzuges genutzt und damit Barrierefreiheit hergestellt werden, so Tietje.
Bei allen künftigen Neubau- und Umbauvorhaben auf Friedhöfen sei es aber ein Anliegen, im Rahmen der Investitionsplanung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA), den barrierefreien Zugang zu den Feierhallen zu planen und umzusetzen. Zudem ist das auch ein Anliegen der Bauordnung Berlin, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen. Die Friedhofsorganisation der konfessionellen Friedhöfe obliegt indes dem jeweiligen Friedhofsträger.
Da es sich bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf den Berliner Friedhöfen um eine Aufgabe von grundsätzlicher Bedeutung handelt, wurde die zuständige Senatsverwaltung über den Beschluss der Pankower BVV informiert.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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