Wohngeld für 3000 weitere Haushalte
Bundesbauministerin Klara Geywitz besuchte Pankower Wohngeldbehörde
Wie gut sind die Wohnungsämter auf die Reform des Wohngeldgesetzes, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, vorbereitet? Das wollte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) aus erster Hand erfahren. Deshalb besuchte sie die Wohngeldbehörde im Pankower Wohnungsamt an der Storkower Straße.
Begleitet wurde die Ministerin von ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin Cansel Kiziltepe, Berlins Staatssekretärin für Mieterschutz und Quartiersentwicklung, Ülker Radziwill, und Pankows Stadträtin für Stadtentwicklung, Rona Tietje (alle SPD).
Derzeit beziehen zirka 3100 Haushalte in Pankow Wohngeld, berichtete der Leiter des Fachbereichs Wohnen im Bezirksamt, Marco Schaum. Mit der Reform des Wohngeldes wird sich die Anzahl voraussichtlich auf über 6000 Haushalte fast verdoppeln. Deshalb sei klar, dass es dafür mehr Mitarbeiter brauche, um die Anträge bearbeiten zu können.
Staatssekretärin Ülker Radziwill berichtete, dass der Senat zum Thema Personal bereits einiges auf den Weg gebracht habe. Für insgesamt 147 unbefristete Stellen sowie 62 auf zwei Jahre befristete Stellen in den Berliner Bezirken stünden bereits die Personalmittel bereit. Das Wohnungsamt Pankow erhalte davon 15 zusätzliche unbefristete Stellen und weitere vier auf zwei Jahre befristete Stellen. Die entsprechenden Stellenausschreibungen laufen bereits. Allerdings müssen die künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann noch geschult werden. Damit die Mehrarbeit ab Anfang des Jahres zumindest etwas abgefangen wird, stellt der Senat dem Bezirk Pankow bereits im Dezember drei geschulte Mitarbeiter zur Verfügung, die dann sofort mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen loslegen können.
Mehr Büros und neue Technik
Mitarbeiter sind das eine, aber entsprechende Büroräume müssen auch bereitgestellt werden. „Weil wird im Wohnungsamt nicht genug Platz haben, werden wir weitere Räume anmieten“, berichtete Rona Tietje der Bundesbauministerin. Damit das neue Wohngeldgesetz umgesetzt werden kann, bedarf es schließlich auch entsprechender Technik, eines sogenannten IT-Fachverfahrens, damit nicht alles händisch berechnet und auch Bescheide nicht jedes Mal neu formuliert werden müssen. Deshalb arbeite die Senatsinnenverwaltung in Berlin bereits an einer entsprechenden Benutzeroberfläche, mit der die Wohngeldbehörden dann arbeiten können, berichtete Radziwill. Diese technischen Voraussetzungen sollen Anfang des Jahres zur Verfügung stehen.
Bisher dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrages in Pankow von der Antragstellung bis zum Bescheid etwa sechs bis sieben Wochen, schneller als in anderen Bezirken Berlins und Kommunen Deutschlands. Wie Klara Geywitz im Gespräch mit Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde erfuhr, ist aber davon auszugehen, dass sich diese Bearbeitungszeit ab Anfang des kommenden Jahres verlängert, weil doppelt so viele Anträge erwartet werden. „Es braucht aber niemand Angst zu haben, dass ihm etwas verloren geht, wenn Anspruch auf Wohngeld besteht“, versprach die Ministerin. „Dieser Anspruch wird bei längerer Bearbeitungszeit rückwirkend erstattet.“
Etwas mehr Arbeit haben die Mitarbeiter der Pankower Wohngeldbehörde aber bereits jetzt. Denn seit einigen Wochen gehen bei ihnen bereits Anträge von Haushalten ein, die ab 1. Januar 2023 Anspruch auf Wohngeld haben. „Denen müssen wir dann mitteilen, dass sie im kommenden Jahr erneut einen Antrag stellen müssen“, sagte eine Mitarbeiterin.
Sorge vor Antragsflut im Januar
Geywitz machte deutlich, dass sie sehr wohl weiß, dass die Wohngeldreform in einer vergleichsweise knappen Zeit umgesetzt werden soll, zumal es die bisher größte Reform des Wohngeldes überhaupt ist. Das stelle die Wohnungsämter vor große Herausforderungen. Aber von der Reform würden etwa 1,4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik zusätzlich entlastet, darunter viele Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener. Bisher beziehen 600 000 Menschen in Deutschland Wohngeld. „Normalerweise braucht so etwas zwei Jahre Vorlauf. Aber wir wollen den Menschen in der aktuellen Situation schnell helfen“, sagte Geywitz.
Doch was bringt die Wohngeldreform für die Berechtigten? Das Wohngeld wird von derzeit 180 Euro pro Monat um 190 Euro auf 370 Euro im Durchschnitt erhöht. Außerdem muss es von Berechtigten mit stabilem Einkommen, wie zum Beispiel Rentenbeziehern, nicht jedes Jahr, sondern nur noch alle zwei Jahre beantragt werden.
„Unsere größte Sorge ist, dass wir es Anfang des Jahres mit einer Antragsflut zu tun bekommen“, sagte Schaum. Deshalb hoffe man auf raschen Zugang an neuen Kollegen. Geywitz versprach indes, dass man den Wohngeldbehörden neue Verwaltungsvorschriften zur Bearbeitung der Wohngeldanträge an die Hand geben wolle, die ihnen die Arbeit erleichtern werden.
Nähere Informationen zur Wohngeldreform finden sich auf www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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