Rückstau aufarbeiten
Einschränkungen in der Einbürgerungsbehörde
Die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde des Bezirksamtes bleibt wegen der konzertierten Bearbeitung bereits eingereichter Anträge bis zum 30. April 2023 für den Sprechstundenverkehr geschlossen.
Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine weiteren Terminvergaben erfolgen, spontan vorsprechende Bürger nicht bedient werden können und keine Neuanträge angenommen werden. Die schriftliche Beantragung bleibt aber möglich. Auch bereits vergebene Termine für Beratungen sowie alle Einbürgerungstermine finden in diesem Zeitraum statt.
Mit der geplanten Schaffung einer Zentralbehörde für Einbürgerungen im Land Berlin ab dem 1. Januar 2024 werden in Zukunft alle Einbürgerungsanträge und sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge dort bearbeitet. Um die Bearbeitungszeit bereits eingereichter Anträge zu verkürzen, den Aktenbestand zu reduzieren und den Rückstau aufzuarbeiten, werden während der Teilschließung die Anträge nach Datum des Einganges abgearbeitet, um somit ausstehende Entscheidungen laufender Verfahren zu beschleunigen.
Weitere Informationen: https://bwurl.de/193e.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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