Gute Nachrichten
Hortbetreuung fürs 3. Schuljahr ab 1. August kostenfrei
Mit der Änderung der Schülerförderungsverordnung (SchüFöVO) wird ab dem 1. August 2023 die ergänzende Förderung und Betreuung im Hort auch für die 3. Jahrgangsstufe in der Schule kostenfrei.
Diese neue Regelung muss vom Jugendamt technisch umgesetzt werden. Daher erhalten die Eltern, deren Kind nach den Sommerferien die 3. Jahrgangsstufe an einer Schule besuchen wird, in den nächsten Tagen einen neuen Kostenbescheid sowie die Mitteilung über die geänderte Beteiligung an den Kosten. Der neue Kostenbescheid weist ab 1. August 2023 einen Teilbetrag von 0,00 Euro aus. Ab dem 1. August 2024 wird die monatliche Beteiligung an den Kosten entsprechend der im Jugendamt vorliegenden Einkommensnachweise für das Jahr 2022 ausgewiesen.
Eltern, die für das Schuljahr 2023/24 bereits einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, sollten diesen bitte stornieren, so dass keine Zahlungen für ein Kind der 3. Jahrgangsstufe an das Jugendamt überwiesen werden. Sollten Eltern den neuen Kostenbescheid für die Zeit ab dem 1. August 2023 nicht erhalten haben, werden sie gebeten, Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen – am einfachsten per E-Mail an kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de.
Weitere Infos auf der Website des Jugendamts, Fachbereich Kindertagesbetreuung: https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/aktuelles/.
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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