Schutzmasken für Bedürftige
Pankow. Im Land Berlin gilt derzeit wieder eine verschärfte Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Bezirksamt verteilt deshalb ab sofort vom Berliner Senat zur Verfügung gestellten FFP2-Masken an Personen mit geringem Einkommen. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit Anspruch auf den Berlinpass, Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger des Kinderzuschlags nach Bundeskindergeldgesetz. Die Verteilung der Masken findet im Eingangsbereich beziehungsweise in den Pförtnerlogen des Rathauses Pankow in der Breiten Straße 24a-26, des ehemaligen Rathauses Weißensee in der Berliner Allee 252-260 sowie am Verwaltungsstandort Fröbelstraße 17 statt. Verteilt werden die Masken montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Berechtigte Personen müssen ihre Bedürftigkeit mit einem Dokument nachweisen. Ausgegeben werden bis zu fünf Schutzmasken pro Person. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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