Nachbesserungen gefordert
Auch der neue Kleingartenentwicklungsplan schafft nicht mehr Sicherheit

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow sowie der Bezirksverband der Kleingärtner Weißensee fordern den Senat auf, den vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 zu überarbeiten.

In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bezirksverband der Marzahner Gartenfreunde weisen sie darauf hin, dass mit dem neuen KEP 2030 weiterhin viele Kleingartenanlagen nicht dauerhaft gesichert sind. Die vom Rat der Bürgermeister geforderten Überarbeitungen und Präzisierungen hinsichtlich der Inanspruchnahme für Verkehrsprojekte und für Ersatzflächen wurden nicht vorgenommen.

Für viele der Berliner Kleingartenanlagen wird im neuen KEP der Bestandsschutz nur von 2020 auf 2030 verlängert. Eine dauerhafte Sicherung, wie sie seit vielen Jahren von den Berliner Kleingartenverbänden und -vereinen gefordert wird, wurde nicht festgeschrieben. „Betrachtet man die Sicherungsperspektive der Berliner Kleingartenanlagen realistisch, sind gerade mal 15 Prozent der vorhandenen Kleingartenanlagen in Bebauungsplänen zur dauerhaften Sicherung festgeschrieben“, so die Nordostberliner Kleingartenverbände.

Deshalb hatten sie konkrete Sicherungsziele gefordert. Und auch zum Thema Ersatzflächen für Kleingärten, die nicht erhalten werden können, finde sich nichts im KEP, kritisieren die Kleingartenverbände. „Die Anregungen der Bezirksverbände Weißensee, Pankow und Marzahn aus dem vorigen Jahr und aus den Sitzungen des Runden Tisches im Abgeordnetenhaus sind in keiner Weise berücksichtigt“, so das Fazit. Der Rat der Bürgermeister hatte sich in seiner Sitzung am 23. Juli deutlich positioniert und dem KEP in seiner gegenwärtigen Fassung nicht zugestimmt. Auch stehe er im Widerspruch zu den Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). So hatte zum Beispiel die Pankower BVV bereits am 4. Juli 2018 einen Beschluss zur dauerhaften Sicherung der berzirklichen Kleingartenanlagen gefasst. Von dem finde sich aber nichts im neuen KEP wieder.

„Rückblickend sind bisher nach jeder Fortschreibung des KEP Berliner Kleingartenflächen vernichtet worden. Nunmehr sind Entwicklungsperspektiven, Sicherungsinstrumente und ausreichend Ersatzflächen auszuweisen und nicht Abwicklungsschienen zu definieren“, so die Kleingartenverbände in ihrer Erklärung. Deshalb fordern die drei Kleingartenverbände eine Überarbeitung. Ihr Fazit: „Der vorliegende Entwurf des KEP ist ein herber Rückschlag in der Sicherung der Berliner Kleingartenflächen und widerspricht der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021. Auch einen erneute ‚Schonfrist‘ für 150 Kleingartenanlagen kann über die ausgebliebene Sicherung aller Berliner Kleingartenflächen nicht hinwegtäuschen."

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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