Werbekärtchen vermüllen Straßen
Auftraggeber und Hintermänner sind oft schwer zu ermitteln

Sie sind ein Ärgernis für Autofahrer: Werbekärtchen, die hinter Scheibenwischern stecken oder in Fahrertüren klemmen. Meist soll man sein Fahrzeug an einen Gebrauchtwagenhändler verkaufen.

Das Ordnungsamt ertappte kürzlich eine Person, die ohne Erlaubnis solche Werbekärtchen an parkenden Autos anbrachte. Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen stellt ein berlinweites Phänomen dar. Meist werden diese Kärtchen von den Fahrern abgenommen und fallengelassen. Die Verunreinigung des öffentlichen Raums führt zu Beschwerden aus der Bevölkerung.

Die Person, die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) in der Kissingenstraße beobachtet wurde, steckte Werbekärtchen an Pkw, ohne dafür eine Erlaubnis vorweisen zu können, berichtet Stadträtin für Ordnung und öffentlichen Raum, Manuela Anders-Granitzki (CDU). Im Zuge der Ermittlungen gegen diese Person wurden 1659 Werbekärtchen sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. „Die Platzierung von Werbekarten an parkenden Autos stellt eine erlaubnispflichtige Verteilung von Werbematerial auf Straßen im Sinne von Paragraf 8 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes dar“, so Anders-Granitzki. Eine solche Erlaubnis soll generell nur dann erteilt werden, wenn sich der Verteiler beziehungsweise sein Auftraggeber verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen. Doch das passiert in der Regel nicht. „Eine Verteilung von Werbekärtchen ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.“

Gemäß der „Zero-Waste-Strategie“ des Landes Berlin gilt es, die Abfallvermeidung konsequent auszubauen. Die Werbekarten entsprechen diesem Leitgedanken nicht, da die zumeist laminierten Karten nicht in den Papier-Stoffkreislauf zurückgeführt werden können, so die Stadträtin.

Um gegen die Verantwortlichen beziehungsweise Auftraggeber solcher Verteilaktionen vorgehen zu können, seien umfangreiche Ermittlungen durch die Polizei oder das Ordnungsamt erforderlich. Ermittlungen allein anhand der auf den Werbekärtchen aufgedruckten Telefonnummern haben sich übrigens als wenig zielführend erwiesen, da meist anonyme Prepaid-Anschlüsse verwendet werden.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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