Zu wenig Geld für Gehwegsanierungen
Bezirk wird auch in Zukunft Hinweisschilder aufstellen müssen
Die kleinen rechteckigen Schilder mit der Aufschrift „Gehwegschäden“ sieht man immer öfter. Immer wieder melden sich Leser deshalb bei der Berliner Woche. Die meisten fragen: Warum werden denn die Schäden nicht gleich behoben? Wäre das nicht sinnvoller?
Die Altbezirke Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee begannen bereits vor der Bezirksfusion in den 1990er-Jahren, flächendeckend diese Schilder aufzustellen, teilt Bürgermeister Sören Benn (Die Linke) auf Anfrage mit. Allein schon wegen des im Vergleich zur heutigen Situation noch weitaus desolateren Zustands vieler Gehwege.
Die Schilder werden nötig, wenn die akuten Gefahrenstellen in einer solchen Vielzahl vorhanden sind, dass zumindest die Warnpflicht gemäß Berliner Straßengesetz auszulösen ist, heißt es aus dem Bezirksamt. „Vereinzelt auftretende Gefahrenstellen, welche innerhalb eines angemessenen Zeitraums reparabel sind, bei ansonsten verkehrssicherem baulichem Zustand des Gehweges, rechtfertigen aus unserer Sicht das Aufstellen des Verkehrszeichens Nummer 2009 StVO nicht“, erklärt Sören Benn.
„Grundsätzlich müssen sich aber alle den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Es besteht kein Anspruch, dass eine Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss. Dies ist mit zumutbaren Mitteln nicht zu erreichen und kann deshalb vom Verkehrssicherungspflichtigen auch nicht verlangt werden.“ Leider gab es trotz der Hinweisschilder bereits Unfälle wegen Gehwegschäden. Dazu werde im Bezirksamt allerdings keine Statistik geführt, ebenso nicht zur Anzahl der Schilder, berichtet der Bürgermeister.
Wäre es nicht sinnvoller, die Ursachen rasch zu beseitigen? Laut der ersten Änderung des Mobilitätsgesetzes, Paragraph 50a, gültig seit Februar 2021, heißt es doch, dass Wartung und Pflege Vorrang vor einer Sanierung haben. „Bedauerlicherweise ist das Schadensbild zahlreicher Gehwege und der Zerstörungsgrad der baulichen Substanz derart weit vorangeschritten, dass eine punktuelle Beseitigung einzelner Gefahrenstellen nicht effizient wäre und nicht zu einer erkennbaren Verbesserung des Allgemeinzustandes führen würde“, erklärt Sören Benn. „Wünschenswert wäre natürlich die Sanierung, was aber durch die ungenügende Finanzausstattung im Bereich der Straßenunterhaltung leider nicht immer möglich war und ist. Der bauliche Zustand zahlreicher öffentlicher Gehwege im Bezirk Pankow ist Ausdruck der bisherigen und immer noch anhaltenden Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung.“ Demzufolge müsse und wird der Bezirk weiterhin an der Aufstellung solcher Hinweisschilder festhalten.
Die Beseitigung von Gehwegschäden sei ein „Tagesgeschäft“ und abhängig vom aktuell erfassten Straßenzustand, so Benn. Die Erfassung von Schäden erfolge nach den Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes, wonach Hauptstraßen zweimal im Monat und Nebennetzstraßen einmal in zwei Monaten auf ihren baulichen Zustand hin überprüft werden.
„Die dabei festgestellten Mängel, unterteilt in verschiedene Schadensbilder, werden dann den Zuständigen mit dem Ziel der Schadensabarbeitung übergeben.“, erklärt der Bürgermeister. „Dies kann nicht in eine starre Strategie gezwungen werden. Unabhängig hiervon wird durch die jeweils örtlich zuständigen Bezirksingenieurinnen und -ingenieure dennoch versucht, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel verstärkt einzelne Gehwegabschnitte zusammenzufassen und zu überarbeiten.“
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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