Gehwege für die Gastronomie
Pankow. Ab dieser Saison dürfen im Bezirk auf Antrag erstmals auch die Gehwegunterstreifen, also die an der Fahrbahn liegende Seite, zum Aufstellen von Tischen und Stühlen genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass der Fußverkehr auf dem Gehweg nicht behindert und eingeschränkt wird. Die Nutzung ist nur dann möglich, wenn ein mindestens zwei Meter breiter Gehweg frei bleibt und es dort keine anderen Barrieren wie Fahrradständer, Briefkästen, Parkscheinautomaten, Ladestationen oder Verteilerkästen gibt. Zudem sind Sicherheitsabstände zu Radwegen und zur Fahrbahn einzuhalten. Für die Nutzung des Gehwegunterstreifens ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Straßenverkehrsordnung erforderlich. Diese kann beim Pankower Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es unter: https://www.berlin.de/ba-pankow/sondernutzung. my
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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