Genehmigung für Übertragung von Fußballspielen
Pankow. Für die Übertragung von Fußballspielen in Schank- und Speisewirtschaften einschließlich der genehmigten Außengastronomie zur Nachtzeit und an Sonntagen ist eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin im Umwelt- und Naturschutzamt einzuholen. Um Gastronomen die Einholung einer solchen Genehmigung zu erleichtern, wurde eine diesbezügliche Allgemeinverfügung erlassen. Ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt so ein individuelles Genehmigungsverfahren, sofern das Vorhaben von der Allgemeinverfügung erfasst ist. Weitere Informationen auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes unter https://bwurl.de/1a4j. my
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.