Heiligensee und Tegel im Aufwärtstrend
Der Boden wird immer teurer
Bauen in Reinickendorf wird weiter teuer. Die Bodenrichtwerte sind im gesamten Bezirk weiter gestiegen. Somit setzt sich der Trend der Vorjahre auf hohem Niveau fort.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes Berlin ermittelt jeweils zum Jahresanfang die Bodenrichtwerte im Land Berlin. So stiegen zum Stichtag 1. Januar die Bodenrichtwerte für freistehende Wohnbauten bezirksweit zwischen 8 und 21 Prozent. Der Bodenrichtwert in Frohnau (südlich der Schönfließer Straße und westlich der Oranienburger Chaussee) liegt nunmehr bei 660 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, hier ist das Preisniveau von 1994 nicht nur wieder erreicht, sondern um 32 Prozent überschritten.
Der stärkste Anstieg der Bodenrichtwerte ist dabei, wie im vergangenen Jahr schon, mit 21 Prozent in Heiligensee, südwestlich der S-Bahntrasse, zu verzeichnen. Dort wurden vom Gutachterausschuss 520 Euro pro Quadratmete (Vorjahr: 430 Euro) festgelegt.
Zuwächse um bis zu 27 Prozent
Auch Bauland für nicht freistehende Wohngebäude ist nach dem rasanten Anstieg des Vorjahres erneut teurer geworden – um bis zu 27 Prozent. Insbesondere stechen hier wieder die Zonen Tegeler Hafen sowie beiderseitig der Berliner Straße im Ortsteil Tegel heraus. Der Bodenrichtwert für den Tegeler Hafen erfährt nach der vorjährigen Steigerung um 50 Prozent in diesem Jahr eine weitere Erhöhung um 25 Prozent auf nun 1500 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren wurde der Wert noch mit 800 Euro ermittelt. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone beiderseits der Berliner Straße im Ortsteil Tegel verzeichnete gegenüber 2018 sogar eine Steigerung um 27 Prozent auf nun 1900 Euro.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt Bodenrichtwerte grundsätzlich für baureifes Land. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, berücksichtigen also nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen somit auch nicht Altlasten und Bodenbelastungen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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