Verfassungskonform Bauen
Reinickendorf will Wohnungsbau vorantreiben

Hand drauf: Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) und die Bauherren beim Abschluss des ersten Bauvertrags.  | Foto: Bezirksamt Reinickendorf
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bereits im Mai 2023 einen Passus im Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der dazugehörigen Verordnung für verfassungswidrig erklärt.

Es handelte sich dabei um eine Vorgabe, die nach einem Abriss von Wohnraum bei einem Neubau eine Miethöhe von maximal 9,17 Euro pro Quadratmeter vorschrieb. Diese Regelung musste ins Grundbuch eingetragen werden, womit sie eine Art Ewigkeitsgarantie besaß. Und sie galt auch für Einfamilienhäuser.

Bauherren wären dadurch vor enorme Probleme gestellt worden, erklärte das Bezirksamt. Der Wert des Grundstücks habe sich verringert und die Banken hätten teilweise höhere Zinsen verlangt oder ein Bauvorhaben nicht finanziert. Gegen die Vorgaben vorzugehen kostete wiederum viel Zeit, was ebenfalls zu höheren Preisen führte.

Mit dem Gerichtsurteil hat sich das jetzt erledigt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen habe danach begonnen, die Regeln zu überarbeiten. Sie sind allerdings bisher noch nicht offiziell in Kraft. In Reinickendorf werden sie aber bereits angewendet, "um einen verfassungswidrigen Zustand nicht länger zu befördern und den Bau von Wohnraum schnell zu ermöglichen", wie es heißt.

Nach den neuen Vorgaben gibt es die Möglichkeit, dass der Bezirk in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherren Regelungen zu Anfangsmieten trifft. Dabei gibt es Sonderregelungen für Menschen, die selbst in dem neuen Haus wohnen möchten. Das war auch so beim ersten Vertrag, den das Bezirksamt im März mit einem Bauherrn und seiner Lebensgefährtin abschloss. Sollten sie sich nicht an die Vereinbarungen halten, werden "erhebliche Vertragsstrafen" fällig, die dann zweckgebunden für das Errichten von Wohnungen im preisgünstigen Segment verwendet werden.

Für Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) bedeutet die Vereinbarung eine "vernünftige Abwägung", die einerseits bezahlbaren Wohnraum schütze, es andererseits aber auch auf sinnvolle und praktikable Weise ermögliche, dass neue Angebote entstehen können. "Wir müssen schneller beim Wohnungsbau werden, nur so kann es zu einer Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes insgesamt kommen."

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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