Grabnutzung endet 2019
Reinickendorf. Das Bezirksamt weist darauf hin, dass das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1999 erworbenen Grabstätten oder bis zum 31. Dezember 1959 erworbenen Familiengrabstätten auf den neun landeseigenen Friedhöfen zum 31. Dezember abläuft. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen und Ähnliches) bis zum 31. Dezember zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2019. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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