Nutzungsrecht an Gräbern endet
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1998 erworbenen Grabstätten sowie bis zum 31. Dezember 1958 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den neun landeseigenen Friedhöfen im Bezirk zum 31. Dezember ab. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung die Grabausstattungsgegenstände wie Grabmal oder Pflanzen bis zum 31. Dezember zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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