Nutzungsrecht an Gräbern endet
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 1999 erworbenen Grabstätten beziehungsweise bis zum 30. Juni 1959 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den neun landeseigenen Friedhöfen des Bezirks zum 30. Juni ab. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände wie Grabmal oder Pflanzen bis zum 30. Juni zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2019. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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