Wahltag ist am 11. Februar 2024
Fragen und Antworten zur Teilwiederholung der Bundestagswahl
Am 11. Februar sind rund 55.000 Menschen im Bezirk erneut zur Stimmabgabe aufgerufen. Sie sind bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl wahlberechtigt. Wer darf wählen? Und wie läuft das Wahlprozedere? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum die Teilwiederholung?
Auch sie ist ein Ergebnis der Pannenwahl vom 26. September 2021. Damals hatte es zahlreiche Probleme in vielen Wahllokalen gegeben. Gewählt wurden an diesem Tag sowohl der Bundestag als auch das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Für die beiden Letzteren gab es am 12. Februar 2023 eine gesamte Wiederholung der Wahl. Die Bundestagswahl muss dagegen, laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023, nur parziell wiederholt werden. Das gilt für ungefähr 500.000 Menschen in ganz Berlin oder etwa ein Fünftel aller Wahlberechtigten. In Reinickendorf beträgt der Anteil der Menschen, die zur erneuten Wahl aufgerufen sind, dagegen rund ein Drittel. Der Grund dafür ist auch der knappe Ausgang der Bundestagswahl 2021 im Bezirk.
Wer darf wählen?
Erneut gewählt wird in Reinickendorf in 48 Wahlbezirken sowie 26 Briefwahlbezirken. Welche das sind, lässt sich am besten über die Webseite des Landeswahlleiters www.berlin.de/wahlen ermitteln. Dort besteht die Möglichkeit, die eigene Wohnadresse einzugeben. Es gibt dann eine Rückmeldung, ob im entsprechenden Walbezirk eine Wiederholung angesetzt ist. Alle Wahlberechtigten müssten allerdings spätestens seit Anfang Januar eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wo das nicht der Fall ist, aber laut Karte oder Abfrage eine Wahlberechtigung besteht, sollten sich die Betroffenen sofort an das Wahlamt Reinickendorf, Teichstraße 65, wenden: bezirkswahlamt@reinickendorf.berlin.de, Telefon 030/902 94 55-26/-24.
Wie wird gewählt?
Wo sich das jeweilige Wahllokal befindet, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Auch der Antrag für die Briefwahl findet sich dort. Briefwahlunterlagen können noch bis zum 9. Februar, 18 Uhr beantragt werden. So lange ist das Bezirkswahlamt an diesem Tag auch geöffnet. Schon in den letzten Tagen vor der Wahl wäre es sinnvoll, die Unterlagen persönlich zu beantragen und nach Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen, erklärte der stellvertretende Wahlamtsleiter Hauke Haverkamp. So könnten lange Postlaufzeiten vermieden werden. Nach seinen Angaben waren bis zum 23. Januar bereits 11.309 Briefwahlscheine ausgestellt worden. Die Wahllokale sind am 11. Februar von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für den reibungslosen Ablauf der Wahl und ihrer Auszählung sorgen im Bezirk rund 650 Wahlhelfer.
Welche Bedeutung hat die Wahl?
Alle Wahlberechtigten haben auch bei der Teilwiederholung zum Bundestag zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. In beiden Fällen fiel das Ergebnis bei der Bundestagswahl 2021 in Reinickendorf sehr knapp aus. Bei den Erststimmen gewann die CDU-Kandidatin Monika Grütters mit einem Vorsprung von knapp 1800 Stimmen vor dem SPD-Bewerber Torsten Einstmann. Beide stehen, wie im Normalfall alle anderen Kandidaten, jetzt erneut zur Wahl. Bei den Zweitstimmen lag wiederum die SPD mit lediglich 1175 Stimmen vor der CDU. Es könnte also zu Veränderungen kommen. Eine weitere Bedeutung ergibt sich durch die Wahlbeteiligung: Fällt sie niedriger aus als 2021, könnte das zu Veränderungen bei der Anzahl der Berliner Abgeordneten im Bundestag führen – im Klartext: weniger als die bisher 29 weiter dem Parlament angehören. Die Wahlbeteiligung in Reinickendorf betrug damals 72,8 Prozent. Es ist also wichtig, dass viele Wahlberechtigte wählen gehen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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