Entscheidung der Freien Universität einstimmig
Frank Steffel verliert seinen Doktorgrad

Das Präsidium der Freien Universität Berlin (FU) hat einstimmig beschlossen, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Frank Steffel den 1999 vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft verliehenen Grad „Doktor der Wirtschaftswissenschaft“ (Dr. rer. pol.) zu entziehen.

Der Beschluss fiel einstimmig. Die Freie Universität Berlin erhielt im November 2017 einen Hinweis auf mögliche Plagiate in der von Frank Steffel verfassten Dissertation „Bedeutung und Entwicklung der Unternehmer in den neuen Bundesländern nach der deutschen Einheit 1990“. Nach einer ersten Vorprüfung wurde ein Verfahren zur Überprüfung der Dissertation eingeleitet und das vom Berliner Hochschulgesetz vorgesehene Prüfungsgremium eingesetzt.

Nachdem das Gremium sich intensiv mit der Angelegenheit befasst hatte, schlug es laut Pressestelle der FU dem Präsidium der Freien Universität Berlin vor, den Doktorgrad zu entziehen. Das Präsidium folgte der Bewertung des Prüfungsgremiums. Der Bescheid wurde am 4. Februar übermittelt.

Quellenangaben ja,
aber unklar für welche Passagen

Steffel wird vorgeworfen, dass er in seiner Arbeit an zahlreichen Stellen wörtliche oder fast wörtliche Übernahmen in erheblichem Umfang nicht als solche gekennzeichnet habe. Für jede der vom Gremium überprüften Passagen gibt Steffel zwar eine Quelle an. Es wird laut FU jedoch nicht ersichtlich, dass er wörtlich oder fast wörtlich Texte anderer Autoren in seine Dissertation eingefügt hat und in welchem Umfang.

In seiner Stellungnahme wies Steffel insbesondere darauf hin, dass er keinen Täuschungsvorsatz gehabt habe. Ebenso verwies er auf die Darlegungen zur Zitierweise seines damaligen wissenschaftlichen Betreuers im Promotionsverfahren. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft distanziert sich jedoch von dessen Darstellung, der zufolge die von Steffel gewählte Zitierweise damals am gesamten Fachbereich Wirtschaftswissenschaft üblich gewesen sei. Auch zum damaligen Zeitpunkt galten laut FU die Prinzipien „guter wissenschaftlicher Praxis“, und eine wortwörtliche Wiedergabe eines Textes habe als direktes Zitat mit Anführungszeichen gekennzeichnet werden müssen.

Unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen bejahten das Prüfungsgremium und das Präsidium der FU eine zumindest bedingt vorsätzliche Täuschung und eine Verletzung des Gebotes der wissenschaftlichen Redlichkeit. Gegen die Entscheidung ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Steffel, der sich in diesem Monat nach 18 Jahren vom Vorsitz der Reinickendorfer CDU zurückzieht, hatte schon nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe angekündigt, gegen eine Entziehung des Doktorgrades juristisch vorgehen zu wollen. Vor einer endgültigen juristischen Klärung will er jedoch den akademischen Grad nicht weiter führen.

Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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