Politiker machen Bürgerrechte bekannt
Hinweis auf Beistand im Amt soll kommen
Reinickendorfer, die Einladungen zu Terminen ins Jobcenter erhalten, werden künftig auf ihr Beistandsrecht hingewiesen.
Ein entsprechender Antrag der Partei Die Linke wurde am 19. November einstimmig im Ausschuss für Bürgerdienste und Verwaltungsangelegenheiten der Bezirksverordneten beschlossen. Wenn wie erwartet auch das Plenum dem Antrag folgt, wird sich das Bezirksamt für die Hinweise auf das Beistandsrecht einsetzen. Begründet wurde der Antrag von der Linken-Verordneten Marion Kheir damit, dass viele Kunden des Jobcenters verunsichert zu Gesprächen erscheinen und nichts von ihrem Beistandsrecht wissen.
In der Debatte stellte der für Bürgerdienste zuständige Stadtrat Sebastian Maack (AfD) in Frage, ob ein solcher Hinweis notwendig sei. Die Mitarbeiter seien ohnehin für die Bürger da. Der geforderte Hinweis könne den falschen Eindruck erwecken, dass die Mitarbeiter der Verwaltung gegen die Bürger arbeiten und falsches Misstrauen wecken. Auch könnte deren Arbeit erschwert werden durch Nachfragen zu dem Beistandsrecht.
Bürgerfreundliche Verwaltung
Für die CDU erklärte Gordon Huhn, dass der Hinweis keineswegs Misstrauen in die Mitarbeiter ausdrücke, dafür aber Unsicherheiten der Betroffenen beseitigen könne. Heinz-Jürgen Schmidt (FDP) erinnerte daran, dass auch bei juristischen Auseinandersetzungen Beistände akzeptiert werden. Laut Sabine Burk (SPD) ist ein solcher Hinweis Ausdruck einer bürgerfreundlichen Verwaltung.
Laut Sozialgesetzbuch kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Was dieser in den Gesprächen vorbringt, gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Das Beistandsrecht umfasst allerdings keine Finanzierung der Begleitung. Der Beistand ist eine Person des Vertrauens. Das kann ein Angehöriger sein ebenso wie ein professioneller Berater oder Rechtsbeistand. Für dessen Kosten muss allerdings der Betroffene aufkommen. Der ursprüngliche Antrag, der entsprechende Hinweise für alle Reinickendorfer Behörden vorsah, wurde auf das Jobcenter beschränkt.
Denn bei der Verlängerung seines Personalausweises ist die Anwesenheit eines Beistands nicht nötig.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.