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Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgeben

Bis Ende Oktober müssen Sie Ihre Grundsteuerklärung abgegeben haben. | Foto: MichaelGaida/Pixabay
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  • Bis Ende Oktober müssen Sie Ihre Grundsteuerklärung abgegeben haben.
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Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. Bitte beachten Sie, dass die Berliner Finanzämter keine Einzelaufforderungen versenden.

In der Erklärung werden Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen verlangt, unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen (bei Eigentumswohnungen), die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer, Bodenrichtwert und die Flächengrößen. Wie hoch die Steuer zukünftig sein wird, kann nicht einheitlich gesagt werden. Für alle gilt: Die geforderten Angaben beziehen sich auf die Eigentumsverhältnisse zum ersten Januar 2022.
Folgende Möglichkeiten zur Abgabe bestehen: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de und www.elster.de sowie in Ausnahmefällen auch schriftlich.

Einfach online absenden

Die Grundsteuererklaerung-für-privateigentum vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für: Privateigentümer und Privateigentümerinnen von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Sie können sich jetzt auf der Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de registrieren, Ihre Erklärung vorbereiten und nachdem Sie den Freischaltcode per Post erhalten haben, einfach die Grundsteuererklärung online absenden.

Für Rückfragen, zum Beispiel bezüglich des Bodenrichtwerts, steht Ihnen Frau Bukovec, dieMaklerin.berlin, gern zur Verfügung.

Bis Ende Oktober müssen Sie Ihre Grundsteuerklärung abgegeben haben. | Foto: MichaelGaida/Pixabay
Suncica Bukovec | Foto: dieMaklerin.berlin
Autor:

dieMaklerin.berlin aus Reinickendorf

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