ERA Immobilien Jacqueline Piepenhagen
Privatverkauf – Chance oder Risiko?
Die eigene Immobilie zu verkaufen ist leicht? Dieser Irrglaube kann teuer werden, kommt es später zu Haftungsansprüchen. Zwar ist der Verkäufer einer Immobilie mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags aus dem Schneider und muss nicht mehr für Mängel aufkommen.
Jedoch hat die Rechtsprechung die Offenlegungspflichten des Verkäufers in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. Selbst mit einem Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag kann sich der Verkäufer noch nicht beruhigt zurücklehnen. Sachmängel wie Überflutungsgefahr, Asbestmaterialien oder Hausschwammbefall sind offenzulegen, selbst wenn schon vor Jahren beseitigt! Vor allem bei der Eigenbeurteilung, was ein sachlicher Mangel ist und was nicht, ist Vorsicht geboten – eine pflichtwidrig unterlassene Offenlegung oder unbedachte Behauptung kann „arglistige Täuschung”, mindestens aber "billigende Inkaufnahme" sein! Auch ohne verwerfliche Gesinnung, wie man sie dem Verkäufer später oft unterstellt. Ebenso können falsche Angaben zu Wohnfläche, Baujahr oder Ertragsfähigkeit des Kaufobjekts Schadenersatzansprüche oder gar die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach sich ziehen.
Ein guter Makler kümmert sich um alles
Alles kann gutgehen – aber warum die Nerven unnötig strapazieren? Ein guter Makler mit Sach-, Fach- und Rechtskenntnissen ermittelt den richtigen Marktpreis, "managt" beim Verkauf die Interessenten, erstellt Gutachten und klärt Käufer über Mängel auf. Er minimiert so das Haftungsrisiko und schützt damit das wirtschaftliche Interesse des Verkäufers – was ein kleines Vermögen wert sein kann, vermeidet man so doch empfindliche Schadensersatzansprüche des Käufers.
Ihre ERA-Immobilienexpertin für Reinickendorf, Pankow und das nördliche Umland ist Jacqueline Piepenhagen (gepr. Immobilienfachwirtin (IHK), ERA Gutachterin für Immobilienbewertung): Alt-Tegel 19, 13507 Berlin-Tegel, Telefon 43 77 60 77, Informationen auch auf www.piepenhagen-immobilien.de.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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