DieMaklerin.berlin
Schallschutz wird immer wichtiger
Nach Umfragen des Umweltbundesamtes fühlen sich rund 60 Prozent der Befragten durch Nachbarschaftslärm belästigt.
Dazu gehören zu laute Fernseher, Partygeräusche, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung und im Garten oder der Betrieb von Geräten und Fahrzeugen. Zahlreiche Gesetze und Normen sollen vor Lärm schützen.
Keine bundesweiten Verordnungen
„Was als Lärm empfunden wird, ist individuell sehr verschieden“, meint Frau Bukovec, dieMaklerin.berlin. „Wenn Kinder laut spielen, handelt es sich grundsätzlich nicht um Lärm, sondern um natürliche Lebensäußerungen, die hingenommen werden müssen. Für anderen Lärm gelten zum Teil strenge Regeln. Beispielsweise müssen an allen Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr Rasenmäher, Heckenscheren, Schredder, Betonmischer oder Kettensägen ausgeschaltet bleiben.“ Es gibt keine bundesweit geltenden Verordnungen zu Ruhezeiten. Die einzelnen Bundesländer regeln den Lärmschutz mit jeweils eigenen Immissionsschutzgesetzen. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden.
Gegenseitige Rücksichtnahme wichtig
In § 117 OWiG Unzulässiger Lärm heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in vermeidbarem Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen. Nach laufender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Eigentümer und Mieter nur den Lärmschutz einklagen, der im Baujahr des Hauses verbindlich war (BGH, Az. V ZR 173/19). Nachbarn sind grundsätzlich zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, wobei dies für ein freundliches Miteinander eine Selbstverständlichkeit sein sollte. DieMaklerin.berlin wünscht Ihnen und Ihren Nachbarn ein harmonisches Weihnachtsfest! DieMaklerin.berlin, Waidmannsluster Damm 176 A, 13469 Berlin, Telefon 45 02 23 83.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.